Päpstliche Bestätigung der Pfarrkirche Vachendorf
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Moderne Übersetzung
Honorius, Bischof, Diener der Diener Gottes, entbietet dem Propst und dem Kapitel von Salzburg Gruß und apostolischen Segen. Es ist angemessen, berechtigten Bitten wohlwollend zu entsprechen und Wünsche zu erfüllen, die mit Vernunft und Recht vereinbar sind. Deshalb bestätigen wir euch, unseren geliebten Söhnen, auf eure rechtmäßige Bitte hin und kraft apostolischer Autorität die folgenden Kirchen:
- St. Maria und St. Michael im Lungau,
- Vachendorf (Vohendorf),
- Grabenstätt (Grabenstat),
- Arnsdorf,
- Wölbling (Welmich),
- Traismauer (Traisenomure),
jeweils mit ihren Kapellen und Zugehörungen. Ebenso bestätigen wir euch alle Einkünfte, Besitzungen und sonstigen Güter, die ihr rechtmäßig, kirchenrechtlich und unangefochten innehabt. Diese Bestätigung wird durch die vorliegende Urkunde dauerhaft bekräftigt und unter den Schutz des Apostolischen Stuhls gestellt. Niemand soll es wagen, gegen diese Bestätigung zu handeln. Wer dies dennoch versucht, zieht sich die entsprechenden kirchlichen Strafen zu.
Gegeben zu Rieti am 4. August 1225, im zehnten Jahr unseres Pontifikats.