Streit um die Aufteilung des Pfarrbrunnens
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Streit um die Aufteilung des Pfarrbrunnens (1820)
Eigenmächtige Veränderung der Wasserverteilung
Im Jahr 1820 kam es in Vachendorf zu einem Streit um die Nutzung des Wassers des Gemeindebrunnens. Auslöser war eine Veränderung der Wasserverteilung durch den Spenderwirt Franz Stöffl. Dieser hatte bisher lediglich das Überwasser aus dem Brunnentrog des Gemeindebrunnens bezogen. Ohne vorherige Absprache ließ er sich jedoch einen eigenen Anteil an der Wasserverteilung einrichten und entzog dadurch dem Pfarrbrunnen nach Auffassung von Pfarrer Georg Hippelli einen beträchtlichen Teil seines Wasserzulaufs.Die Folgen waren unmittelbar spürbar. Nach Hippellis Darstellung floss zeitweise kein Wasser mehr in die Schwemme, wodurch im Winter Frostschäden drohten. Der Pfarrer vertrat die Ansicht, dass der Pfarrbrunnen Vorrang haben müsse, da die jeweiligen Pfarrer über lange Zeit erhebliche Mittel für dessen Unterhalt und Instandsetzung aufgewendet hatten.
Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung
Franz Stöffl zeigte sich zunächst einsichtig und versicherte am 10. Juli 1820, dass weder Hippelli noch dessen Nachfolger unter einer Verschlechterung der Wasserversorgung leiden sollten. Hippelli wollte sich jedoch nicht allein auf eine mündliche Zusage verlassen. Er verlangte, dass Stöffl seine Erklärung vor dem königlichen Landgericht zu Protokoll geben und durch einen schriftlichen Avers – eine verbindliche Verpflichtungserklärung – absichern solle.Stöffl lehnte dies ab. Statt einer schriftlichen Verpflichtung verlangte er eine amtliche Untersuchung der Angelegenheit durch eine landgerichtliche Kommission.
Die Augenscheinnahme der Brunnenanlage
Am 31. August 1820 fand die geforderte Augenscheinnahme statt. Hippelli bemerkte später verärgert, dass ihn die offizielle Benachrichtigung erst am 1. September über den Vikar von Bergen erreicht habe, also erst nach dem eigentlichen Termin der Kommission.Auf sein Verlangen wurde die Abteilung des Brunnens geöffnet und herausgenommen. Dabei handelte es sich um das Verteilerstück, mit dem das Wasser auf die verschiedenen Nutzer aufgeteilt wurde. Bei der Untersuchung stellte Hippelli fest, dass nicht nur mehrere Abteilungen vorhanden waren, sondern dass die Öffnung für den Pfarrbrunnen deutlich kleiner ausgeführt worden war als die übrigen. Er war überzeugt, dass diese Veränderung nachträglich vorgenommen worden war, und forderte deshalb eine gerichtliche Ahndung sowie die Mitnahme des Bauteils als Beweisstück zum Landgericht.
Das Geständnis des Kiblers
Im Verlauf der Untersuchung gestand Josef Gallinger, genannt „Kibler“, die betreffende Veränderung vorgenommen zu haben. Gleichzeitig bot er an, die Öffnung des Pfarrbrunnens wieder auszuweiten und dafür die Öffnung für Franz Stöffl zu verschließen.Franz Stöffl erklärte seinerseits zu Protokoll, künftig eine eigene Brunnenleitung direkt von der Quelle errichten zu wollen und auf seinen Anteil am Gemeindebrunnen zu verzichten. Die übrigen Teilhaber des Ober- und Gemeindebrunnens hatten gegen die Wasserentnahme des Spenderwirts keine grundsätzlichen Einwände. Sie waren jedoch nicht bereit, die Unterhaltung oder Finanzierung seiner geplanten Brunnenleitung zu übernehmen.Während die meisten Beteiligten mit den vorgeschlagenen Lösungen einverstanden waren, bestand Hippelli darauf, den ursprünglichen Zustand der Wasserverteilung wiederherzustellen.
Die Beurteilung der Kommission
Die Kommission gelangte nach ihrer Untersuchung zu einem anderen Ergebnis als der Pfarrer. Sie stellte fest, dass weder die Wasserentnahme des Spenderwirts noch die neue Verteilung die eigentliche Ursache der Wassernot gewesen seien. Verantwortlich für die Verringerung des Wasserzulaufs und die wiederkehrenden Probleme sei vielmehr die mangelhafte Brunnenführung gewesen.Damit folgte die Kommission nicht der Auffassung Hippellis. Dieser fühlte sich im Verlauf des Verfahrens zunehmend isoliert. Nach seinen Aufzeichnungen musste er sich Vorwürfe und „Grobheiten“ gefallen lassen. Franz Stöffl beschuldigte ihn sogar, die Angelegenheit verursacht zu haben und deshalb die Kosten der Kommission tragen zu müssen.Auch andere Beteiligte vertraten Positionen, die nicht mit den Forderungen des Pfarrers übereinstimmten. Josef Gallinger stand wegen der Veränderung der Brunnenabteilung in der Kritik. Georg Mayer verwies darauf, dass die schlechte Brunnenführung bereits Schäden an seinem Grund verursacht habe. Für Hippelli entstand der Eindruck, dass er als einziger gegen das Vorgehen Stöffls auftrat, während die übrigen Beteiligten und selbst die Kommission dessen Standpunkt unterstützten.
Entscheidung des königlichen Landgerichts
Schließlich entschied das königliche Landgericht, dass Franz Stöffl seinen Anteil sowie die von ihm angefertigte Brunnenabteilung behalten dürfe. Gleichzeitig wurde jedoch angeordnet, dass die Öffnung für den Pfarrbrunnen wieder auf ihre frühere Größe ausgearbeitet werden müsse. Die Teilung sollte künftig etwa drei bis vier Zentimeter betragen.Mit dieser Entscheidung wurde das Vorgehen des Spenderwirts grundsätzlich bestätigt, zugleich aber die Wasserversorgung des Pfarrbrunnens abgesichert.
Bedeutung für die Dorfgeschichte
Der Brunnenstreit von 1820 gewährt einen seltenen Einblick in die Alltagsgeschichte Vachendorfs. Die Auseinandersetzung zeigt die Bedeutung einer funktionierenden Wasserversorgung für Dorf, Landwirtschaft und Pfarrei. Gleichzeitig macht sie sichtbar, wie lokale Konflikte im frühen 19. Jahrhundert durch Verhandlungen, Kommissionen und gerichtliche Entscheidungen geregelt wurden.Darüber hinaus dokumentiert der Vorgang die sozialen Beziehungen innerhalb des Dorfes. Pfarrer, Wirt, Brunnenbesitzer, Obmann und Landgericht treten als handelnde Personen in Erscheinung und machen aus einem scheinbar technischen Streitfall eine lebendige Momentaufnahme des dörflichen Lebens im Jahr 1820.